museum-digitalwestfalen
STRG + Y
de
Museum der Stadt Gladbeck Stadtgeschichte, Kulturgeschichte, Volkskunde [Vo1997]
Flugblatt der Aktion "Bürgerwille e.V." zur kommunalen Neugliederung (Museum der Stadt Gladbeck CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Museum der Stadt Gladbeck (CC BY-NC-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Flugblatt der Aktion "Bürgerwille e.V." zur kommunalen Neugliederung

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Flugblatt der Aktion "Bürgerwille e.V.", die ein Volksbegehren gegen die kommunale Neugliederung fordert.
1973 beschließt der Rat der Stadt Gladbeck, diese Aktion zu unterstützen.
Die Verwaltung sollte effizienter arbeiten, das war der Ausgangspunkt der Idee das Ruhrgebiet neu zu gliedern, Eingemeindungen und die Zusammenlegung von Städten waren geplant.
Gladbeck und Kirchhellen sollten Ortsteile der neuen Stadt Bottrop werden.
Am 8. Mai 1974 verabschiedete der Düsseldorfer Landtag das Gesetzt zur kommunalen Neugliederung.
am 12. Juli 1974 beschlließt der Rat der Stadt Gladbeck, vor dem Landesverfassungsgericht zu klagen. am 1. Januar 1975 tritt das Gesetz in Kraft.

Material/Technik

Papier, bedruckt

Maße

Din A4

Literatur

  • Fiebig, Erna-Johanna; Weichelt, Rainer (1989): Glabotki is nich! Essen
Karte
Veröffentlicht Veröffentlicht
1975
Industrie-Werkstätten GmbH
Wattenscheid
Verfasst Verfasst
1973
Aktion Bürgerwille e.V.
1972 1977
Museum der Stadt Gladbeck

Objekt aus: Museum der Stadt Gladbeck

Das Museum der Stadt Gladbeck ist untergebracht im historischen Herrenhaus und Torhaus des Wasserschlosses Wittringen (Freizeitstätte Wittringen),...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.