museum-digitalwestfalen
STRG + Y
de
Stadtmuseum Hagen [Hagener Stücke]. 111 Objekte aus dem Stadtmuseum [2017/22]
Brückengelder-Tarif für die Lennebrücke (Stadtmuseum Hagen RR-R)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Hagen / Heike Wippermann (RR-R)
1 / 1 Vorheriges<- Nächstes->

Brückengelder-Tarif für die Lennebrücke

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Seit dem Mittelalter war die Erhebung von Brückenzoll ein landesherrschaftliches Recht. Die Rechte wurden häufig verpachtet und als Privileg vergeben. Alle wichtigen Brücken und Übergänge über die Ruhr, Lenne und Volme waren zoll- und abgabenpflichtig. Die Lennebrücke in Hohenlimburg gehörte zu einer zumindest seit dem Spätmittelalter viel genutzten Fernstraße. Sie führte aus dem Rheinland und vom Hellweg kommend, von Hagen durch die Grafschaft Limburg über Iserlohn nach Kassel und Mitteldeutschland. Doch ihr Zustand war nicht gut, sodass sich Reisende beinahe ständig über „trübe Aussichten zum Halsbrechen“ beklagten. Im April 1786 erließ Graf Moritz Casimir II. von Bentheim-Tecklenburg die erste bekannte Straßen- und Wegeordnung für die Grafschaft Limburg.
Über den schlechten Zustand und die mangelnde Pflege kam es immer wieder zu Streitigkeiten mit der königlich-preußischen Regierung. Niemand wollte die hohen Kosten für den Unterhalt der Post- und Fernstraße übernehmen. Bei den Einnahmen durch Zoll und Benutzung sah das anders aus: Diese beanspruchte das Grafenhaus allein für sich. Erst mit dem Ausbau zu einer befestigten Chaussee ab 1808 verbesserte sich der Zustand. Der Verlauf dieser alten Fernstraße entspricht in etwa dem Abschnitt der heutigen Bundesstraße 7 vorbei am „Weißenstein“ und der „Hünenpforte“ über die Lennebrücke in Hohenlimburg nach Letmathe.
Über die Lenne unterhalb der Burg Hohenlimburg und auf dem Weg zum Kloster Elsey gab es bereits im 14. Jahrhundert eine Brücke. 1712 wurde die vorhandene Holzbrücke erneuert und ein neuer Brückengeldtarif herausgegeben. 1796 ließ das Grafenhaus auf Kosten der Landeskasse eine Steinbrücke errichten. Seit 1749 war der Brückenzoll verpachtet. Im März 1875 erließ das Fürstenhaus letztmalig einen Brückengelder-Tarif. Aus dieser Zeit stammt auch die Tafel, die vermutlich zunächst am Gasthaus „Bentheimer Hof“ ausgehängt wurde. Ein vom Pächter gestellter Wachposten kassierte den Brückenzoll und bediente die Schranke.
Im August 1905 erwarb die Stadt Hohenlimburg die Lennebrücke. Für den städtischen Brückenwärter wurde dem Gasthaus gegenüber ein eigenes Dienstgebäude errichtet. 1906 kam es zur letzten Aktualisierung der Tafel über den Tarif für Fahrräder und Automobile. 1919 wurde die Erhebung von Brückengeld beendet. Die Spuren des Wärterhauses verloren sich in den zwanziger Jahren, zuletzt dienten die Reste als Verkaufsbude in den Lennewiesen.

Ralf Blank

Quelle: StadtA Hagen, Best. Hohenlimburg 1, Nr. 1040, 1309, 2690, 2691, 2692, 2707, 2710, 3493

Material/Technik

Stahlblech / bemalt

Maße

H 116 cm; B 55 cm

Literatur

  • Blank, Ralf; Freiesleben, Dietmar (Hrsg.) (2017): [Hagener Stücke]. 111 Objekte aus dem Stadtmuseum. Essen, S. 76f
  • Blank, Ralf; Marra, Stephanie; Sollbach, Gerhard (2008): Hagen. Geschichte der Großstadt und ihrer Region. Essen
Karte
Hergestellt Hergestellt
1875
Wurde genutzt Wurde genutzt
1906
Hohenlimburg
1874 1908
Stadtmuseum Hagen

Objekt aus: Stadtmuseum Hagen

Das Stadtmuseum Hagen ist seit November 2015 geschlossen. Die Wiedereröffnung wird im April 2021 anlässlich des 275-jährigen Stadtjubiläums erfolgen....

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Die Text-Informationen dieser Seite sind für die nicht-kommerzielle Nutzung bei Angabe der Quelle frei verfügbar (Creative Commons Lizenz 3.0, by-nc-sa) Als Quellenangabe nennen Sie bitte neben der Internet-Adresse unbedingt auch den Namen des Museums und den Namen der Textautorin bzw. des Textautors, soweit diese ausdrücklich angegeben sind. Die Rechte für die Abbildungen des Objektes werden unterhalb der großen Ansichten (die über ein Anklicken der kleineren Ansichten erreichbar werden) angezeigt. Sofern dort nichts anderes angegeben ist, gilt für die Nutzung das gerade Gesagte. Auch bei der Verwendung der Bild-Informationen sind unbedingt der Name des Museums und der Name des Fotografen bzw. der Fotografin zu nennen.
Jede Form der kommerziellen Nutzung von Text- oder Bildinformationen bedarf der Rücksprache mit dem Museum.