Einzelner Puppenkragen aus einer Baumwolltüllspitze. Er ist aus einem 45 cm langen und 7 cm breiten Streifen einer maschinell erstellten Spitze angefertigt. Die Spitze zeigt einen Bogenrand und einen Rapport von floralen, in jeden Bogen eingestickten Ornamenten. Die innere Kante ist zentimeterbreit ein- und umgeschlagen und an einigen Stellen zusammengenäht, so dass eine Kragenform entsteht.
Er gehörte vermutlich zu dem roten Samtkleid mit Haube (Inv. 6175, 6194).
C. M.
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