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Branntwein

Branntwein (nach mittelhochdeutsch gebranter wīn, „gebrannter Wein“, seit dem 16. Jahrhundert in Formen wie brandten wīn, brenten wein, brantewein) bezeichnet allgemein alle durch Brennen (Destillation) hergestellten Spirituosen (lateinisch früher auch aqua ardens) und deren Mischungen mit mehr als 15 Vol.-% Alkohol.

In diesem Sinne, jedoch mit unterschiedlichen Mindestalkoholgehalten und zahlreichen Ausnahmen, wird der Begriff als Teilgebiet der Alkoholsteuer (bis 31. Dezember 2017 wurde die Branntweinsteuer steuerrechtlich gesondert behandelt) und im deutschen Jugendschutzgesetz verwendet. Die ursprüngliche Bedeutung, gebrannter Wein (lateinisch auch vinum distillatum) wird heute meist als Weinbrand bezeichnet. Die EU greift diese Bedeutung wieder auf und definiert den Begriff in diesem Sinne.

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