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Handfeuerwaffe

"Handfeuerwaffe ist die Bezeichnung für eine von einer einzelnen Person tragbare und ohne weitere Personen sowie zusätzliche Hilfsmittel, wie z. B. Lafetten, einsetzbare Feuerwaffe mit einem allgemein unter 20 mm liegenden Kaliber. In der deutschen Gesetzgebung unterscheidet man Langwaffen (mit Lauf und geschlossenem Verschluss länger als 30 cm und kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge größer als 60 cm) und Kurzwaffen (alle anderen), auch als Faustfeuerwaffe bezeichnet – siehe: Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.5. zu § 1 Abs. 4 WaffG." - (de.wikipedia.org 16.07.2021)

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