Acetylen-Handlampe aus schwerem Eisenguß. Zylindrische Form, oben verjüngte Form mit horizontaler Trennwand. Karbidbehälter durch Schraubdeckel verschlossen, Wasserbehälter oben offen. lamges schräges Brennerrohr (Brenner fehlt), Wasserregulierung durch Schrubspindel ohne Führung. Bergmännischer Haken an der Rückseite vermutlich nachträglich ergänzt.
Die erste Karbidlampe wurde 1899 vom Amerikaner Frederic E. Baldwin zum Patent angemeldet.Bei dieser Lampe dürfte es sich um eine handwerkliche Einzelfertigung, und zwar um einen Umbau aus einem Maschinen- oder Ausrüstungsgegenstand handeln. Eine bergbauliche Verwendung ist aufgrund der Hakenform wenig wahrscheinlich.
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