Die Uhr hing am Pförtnerhaus des Hörder Burgtors bis zum Werksabbruch und konnte durch den Hörder Heimatverein gerettet werden. Derartige Uhren hingen auch in der Fabrikhalle an der Decke und konnte von beiden Seiten gelesen werden. Die Arbeiter haben da wohl oft hingeschaut, um ja keine Pause oder wohlmöglich den Feierabend zu verpassen.
Die "Allgemeinen Bestimmungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung" des Hörder Vereins von 1853, Artikel 6c.
besagte: "Als Ruhezeit ist bestimmt: Die Ruhezeit für Hüttenbetriebs-Arbeiter richtet sich nach der Arbeit. Diese Leute essen und ruhen, wenn es für sie am passendsten ist; wo möglich ad a festgesetzte Zeit angehalten wird"
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