museum-digitalwestfalen
STRG + Y
de
Deutsches Bergbau-Museum Bochum – Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen Museale Sammlungen [030150333001]
https://www.montandok.de/bild_start.fau?prj=montandok&dm=Montanhistorisches+Dokumentationszentrum&zeig=63741&rpos=1 (Deutsches Bergbau-Museum Bochum, Montanhistorisches Dokumentationszentrum CC BY-NC-SA)
Herkunft/Rechte: Deutsches Bergbau-Museum Bochum, Montanhistorisches Dokumentationszentrum / Deutsches Bergbau-Museum Bochum, Montanhistorisches Dokumentationszentrum (CC BY-NC-SA)
1 / 2 Vorheriges<- Nächstes->

Nivellier V. der Firma Carl Zeiss

Kontakt Zitieren Datenblatt (PDF) Entfernung berechnen Archivversionen Zum Vergleich vormerken Graphenansicht

Beschreibung

Das Nivelliergerät besteht aus Metall mit einem weißlackierten Fernrohr und brüniertem Unterbau. Rechts am Fernrohr ist eine Schraube zur Fokussierung angebracht, links eine Röhrenlibelle. An der Stehachse finden sich Vorrichtungen zur Arretierung und Feineinstellung. Der Dreifuß ist mit Stellschrauben und einer Dosenlibelle ausgestattet. Die Bodenplatte verfügt zentral über ein Loch mit Gewinde.

Technische Daten:
Vergrößerung: 30-fach
Libelle: 20".

Das Nivellier V mit der Seriennummer 8687 stammt aus der ersten Bauserie dieses Typs V und ist 1918-1919 gebaut worden.

Beschriftung/Aufschrift

Auf dem Fernrohrhalter: "CARL ZEISS // JENA // Nr. 8687 // D.R.P. D.R.G.M."

Material/Technik

Metall, Glas *

Maße

Länge
232 mm
Breite
100 mm
Höhe
125 mm
Gewicht
1640 g
Hergestellt Hergestellt
1918
Carl Zeiss (Jena)
Jena
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1925
1917 1952
Deutsches Bergbau-Museum Bochum – Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen

Objekt aus: Deutsches Bergbau-Museum Bochum – Leibniz-Forschungsmuseum für Georessourcen

Das Deutsche Bergbau-Museum Bochum – gegründet 1930 – ist eines von acht Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft. Erforscht, vermittelt und bewahrt...

Das Museum kontaktieren

[Stand der Information: ]

Hinweise zur Nutzung und zum Zitieren

Verzicht auf alle Rechte. Sollte nur gewählt werden, wenn das Recht auf Rechte zu verzichten besteht.