Die Lohnsteuer (Abkürzung: LSt) ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.
Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und ...
[Mehr lesen]
Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab. Gibt der Arbeitnehmer nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung ab, wird die Lohnsteuer auf seine endgültige Einkommensteuerschuld angerechnet.