Bodenschätze (seltener im Singular „Bodenschatz“ verwendet) sind nach der Legaldefinition des § 3 Bundesberggesetz (BBergG) mit Ausnahme von Wasser alle festen, gasförmigen oder flüssigen mineralischen Rohstoffe, die ...
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in natürlichen Ablagerungen oder Ansammlungen (Lagerstätten) in oder auf der Erde, auf dem Meeresgrund, im Meeresuntergrund oder im Meerwasser vorkommen und denen ein wirtschaftlicher Wert zukommt.