"Ein Handbuch (ἐγχειρίδιον encheirídion „etwas, das man in der Hand hält“) ist in der Literatur eine geordnete Zusammenstellung eines Ausschnitts des menschlichen Wissens und kann als ...
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Nachschlagewerk dienen. Im Arbeitsrecht gehören Handbücher bei Unternehmen oder Behörden zu den Arbeits- und Dienstanweisungen. Exemplare geringeren Umfangs bezeichnet man als Handbüchlein." - (de.wikipedia.org 24.07.2021)