Der Holzrahmen zeigt das sogenannte Eigentums-Brandzeichen der Dülmener Wildpferde - eine Krone und darunter zwei gekreuzte "C". Solche Brandzeichen dienen der Kennzeichnung und zeigen die Zugehörigkeit zu einer Tierrasse. Ein Zeichen wird mittels eines glühenden Brandeisens auf die Haut des Tieres gebrannt. Das vorliegende Brandzeichen kann als ein "historisches" Exponat bezeichnet werden. Denn die Dülmener werden seit 2011 nicht mehr gebrannt, sondern bekommen einen Chip eingesetzt.
Die Dülmener Wildpferde wurden im Jahre 1316 erstmals urkundlich erwähnt. Die westfälischen wilden Pferde lebten in Wildbahnen, einem naturbelassenen Freigehege. Mitte des 19. Jahrunderts lösten sich die meisten der Wildbahnen während der Aufteilungen der Ländereien und der fortschreitenden Besiedelung auf. Übrig blieb nur noch die Wildbahn im Merfelder Bruch, was dem Bestreben des Herzogs Alfred von Croÿ zu verdanken ist. Dieser verfügte 1847, dass die letzten etwa 20 bis 40 Tiere in ein Gehege von 132 Morgen gebracht werden sollten. Bis heute sind sich die Tiere - bis auf die gelenkte Zucht - größtenteils selbst überlassen. Nur in sehr strengen Wintern erhalten sie ein Zufutter. Die insgesamt 450-köpfige Herde und ihr Reservat sind ein Natur- und Kulturdenkmal. Aus diesem Grund hat die "Gesellschaft zur Erhaltung alter und gefährdeter Haustierrassen" das Dülmener Wildpferd zur "Gefährdeten Nutztierrasse des Jahres 2014" erklärt.