Beschriftung/Aufschrift
SIGNALTAFEL Scht./BS Zweckel 1
Nur Anschläger und zum Selbstfahren Berechtigte dürfen die Signaleinrichtung betätigen.
Es dürfen nur die auf dieser Tafel verzeichneten Signale gegeben werden.
Die Signale sind langsam und deutlich zu geben.
Signale:
Halt 1 Schlag
Auf 2 Schläge
Hängen 3 Schläge
Langsam auf 1+2 Schläge
Langsam hängen 1+3 Schläge
Ganz langsam auf 1+1+2 Schläge
Ganz langsam hängen 1+1+3 Schläge
Korb frei 3+3 Schläge
[Beginn und Ende der Seilfahrt 4 Schläge] (überklebt)
Ruf zum Fernsprecher 5 Schläge
Förderung zu Zwischenanschlägen und jede Seilfahrt müssen mit Angabe des Fahrtzieles beim Maschinenführer angemeldet werden.
Seilfahrt ist nur auf folgenden unbeladenenen Tragböden gestattet:
oberer Tragboden 14 Personen dritter Tragboden / Personen
zweiter Tragboden / Personen vierter Tragboden / Personen
Selbstfahrer, die keine Anschläger sind, dürfen nur mit dem / Tragboden fahren.
Dieser Tragboden darf dann höchstens mit der Hälfte der dafür zugelassenen Personenzahl besetzt werden.
Selbstfahrerseilfahrt:
Fördermittel mündlich oder fernmündlich beim Maschinenführer anfordern.
[Seilfahrtsankündigung 4 Schläge
Rücksignal abwarten] (überklebt)
Nachdem Begleitpersonen das Fördermittel betreten haben
Selbstfahrersignale:
Auf 4+1+2 Schläge
Hängen 4+1+3 Schläge
Ist am Zielanschlag kein Anschläger anwesend, Schachttor schließen und das Signal "Korb frei" geben.
Anschlag erst verlassen, wenn das Fördermittel weggezogen worden ist.
Allgemeine Hinweise:
Die Anweisungen der Anschläger und Selbstfahrer sind zu befolgen.
Bei der Seilfahrt fürfen nur Gegenstände mitgeführt werden, die die Fahrenden nicht behindern oder gefährden. Diese Gegenstände sind gegen Herausfallen zu sichern.
Hält das Fördermittel im Schacht außerhalb eines Anschlages, so dürfen die Fahrenden es erst verlassen, wenn sie dazu von außen eine Anweisung erhalten haben.
Zulässige Belastung 4550 Kg.
Erforderlicher Belastungsausgleich /
Seilfahrt gestundet
Datum Unterschrift
Meldesignale:
4 Sohle 7 Schläge
Schläge
Schläge
Schläge