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Verordnung : Trauerreglement Lippstadt 1770

Stadtmuseum Lippstadt 2. Stadt- und Regionalgeschichte [1719]
Verordnung : Trauerreglement (Stadtmuseum Lippstadt RR-F)
Herkunft/Rechte: Stadtmuseum Lippstadt / Stadtmuseum Lippstadt (RR-F)
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Beschreibung

Faltblatt, bedruckt mit dem Samtlandesherrlichen '"Trauer-Reglement" für die Stadt Lippstadt, Hamm (Königl. Preußische Kriegs- und Domänenkammer) 30. Oktober 1770 und Detmold (Gräfl. Lippisches Regierungs-Collegio) 15. Oktober 1770

Ein Bogen, auf Folioformat gefaltet, im Gebrauch noch zwei Mal gefaltet auf 16 x 10,5 cm. Wasserzeichen drei Lilien sowie "HA".

Es geht um ein Maßhalten im "Trauer-'Wesen". Die Stadt Lippe habe bisherige Hochgräfliche und Königliche Gesetze unter Hinweis auf Differenzen nicht gehalten, sodass hier ein "Samt-Gesetz" formuliert werde.
Reguliert wird die Dauer der Trauer je nach Verwandtschaftsverhältnis, die Kopfbedeckung der Frauen nach Stand, die erlaubten Kosten für den Sarg je nach Stand.
Die "Trauer-Drapierung" in den Häusern wird untersagt.

Material/Technik

Papier / Druck

Maße

21 x 32,2

Literatur

Ausgefertigt Ausgefertigt
1770
Gräflich Lippisches Regierungs-Collegio
Hamm
Ausgefertigt Ausgefertigt
1770
Gräflich Lippisches Regierungs-Collegio
Detmold
[Zeitbezug] [Zeitbezug]
1770
1769 1772
Stadtmuseum Lippstadt

Objekt aus: Stadtmuseum Lippstadt

Das Stadtmuseum Lippstadt ist in einem ehemaligen Patrizierhaus im Zentrum der Altstadt untergebracht. Sein jetziges Aussehen erhielt das Haus im 18....

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