Faltblatt, bedruckt mit dem Samtlandesherrlichen '"Trauer-Reglement" für die Stadt Lippstadt, Hamm (Königl. Preußische Kriegs- und Domänenkammer) 30. Oktober 1770 und Detmold (Gräfl. Lippisches Regierungs-Collegio) 15. Oktober 1770
Ein Bogen, auf Folioformat gefaltet, im Gebrauch noch zwei Mal gefaltet auf 16 x 10,5 cm. Wasserzeichen drei Lilien sowie "HA".
Es geht um ein Maßhalten im "Trauer-'Wesen". Die Stadt Lippe habe bisherige Hochgräfliche und Königliche Gesetze unter Hinweis auf Differenzen nicht gehalten, sodass hier ein "Samt-Gesetz" formuliert werde.
Reguliert wird die Dauer der Trauer je nach Verwandtschaftsverhältnis, die Kopfbedeckung der Frauen nach Stand, die erlaubten Kosten für den Sarg je nach Stand.
Die "Trauer-Drapierung" in den Häusern wird untersagt.