Einseitig bedrucktes Papier, Folioformat.
Gedruckte Verordnung des preußischen Oberpräsidiums (stellvertretend durch Steuerdirektor Mallinckrodt), Münster 10.06.1816.
Angeordnet wird eine "kirchliche allgemeine Todtenfeier" für die in den Befreiungskriegen Gefallenen. Anlass ist der 04.07.1816, der Jahrestag des Waffenstillstands, an dem die Gefechte im Sommerfeldzug 1815 endeten. Damit verbunden war die endgültige Niederlage Napoleons nach seiner Rückkehr aus der Verbannung.
Die Gottesdienste für die Gefallenen wurden angeordnet, um im Gedenken an ihr "heldenmüthiges und ruhmvolles Ende" für die "Nation" bei den Gottesdienstteilnehmern durch größtmögliche "Würde" der Feier die "Liebe zum Vaterland zu beleben" und den "Trost der Religion ans Herz" zu legen.