"Ein Schutzpatron (von lat. patronus „Schutzherr, Anwalt“) ist nach römisch-katholischem und orthodoxem Verständnis ein Heiliger, der in besonderer Weise um seine Fürsprache für einen bestimmten Ort, ...
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eine Region, einen Beruf oder einen Zustand angerufen wird. Dieses besondere Schutzverhältnis wird als Patrozinium bezeichnet. Bei weiblichen Schutzheiligen verwendet man den Begriff Schutzpatronin, seltener auch den lateinischen Ausdruck Patrona." - (de.wikipedia.org 22.04.2021)