Hochrechteckiger Grenzstein aus Sandstein. Auf der einen Seite steht die eingemeißelte Inschrift: „Von Droste zu Wüllen als Erbmarkenrichter der Oppermark, Kirchspiel Epe, den 28. October 1765“. Gegenüberliegend steht: „Von Beverförde E. M. R. 1767“. Der Markenstein markierte damit einen innerdeutschen Grenzverlauf zwischen dem Herrschaftsgrenzen der Territorialherren Wüllen und Beverförde. Besitzer des Hauses Wüllen, das am linken Ufer der Dinkel lag, war von 1623 bis 1819 die adelige Familie von Droste zu Senden, ein Zweig der Familie von Droste zu Vischering.
Historische Grenzsteine sind sichtbare Zeichen aus Stein, die Herrschafts-, Besitz- und Rechtsgrenzen in der Landschaft sichtbar machen. Die Steine, die als rechtlich verbindlich galten, standen unter einem besonderen Schutz.
1765 unterzeichneten Vertreter des Herzogtums Geldern als Provinz der Vereinigten Niederlande sowie Vertreter des Hochstifts Münster die Burloer Konvention und legten damit die deutsch-niederländische Grenze im Bereich des Westmünsterlandes und des Achterhoeks zwischen Vreden und Eibergen im Norden sowie Dinxperlo bzw. Suderwick im Süden. Die damals getroffenen Regelungen haben im Wesentlichen bis heute Bestand. Die "Versteinung" der Grenze mochte den Anlasse gegeben haben, auch weitere Grenzen zwischen Herrschaftsgebieten zu markieren.