Auf einer rechteckigen Holzplatte montierte, eiserne Presse. Durch Betätigung des mit einem Holzgriff versehenen Hebels kann eine mit zwei Hartgummischalen ausstaffierte Öffnung zusammengedrückt werden. Die Korkenpresse oder auch Korkenzange half dabei, den vorab gewässerten Korken zusammenzupressen, so dass er einfacher in den Hals der Flasche eigeführt werden konnte. Seitlich steht eine DRGM (Deutsches Reichsgebrauchsmuster) - Nr. 149647. Demnach wurde das Patent im Jahr 1901 angemeldet. Der kupferfarbene Anstrich ist jüngeren Datums. Das Gerät kam offenbar in der Warsteiner Klinikapotheke zum Einsatz, die bis in die 1980er Jahre auch die übrigen psychiatrischen Landeskrankenhäuser in Westfalen versorgte.
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