Protokolbuch des Borgdellenhook von 1796
Transcription in Auszügen:
"Anno 1796 den 10.ten Februarius auf Fastnacht ist die sämtliche Nachbarschaft zu Borgdelle zusammengetreten und haben die Nachbaren einhellig beschlossen und zwaren
1.) daß ein jeder für Gewinnung der erblichen Nachbarschaft hundert Stüber Markgeld ein Heuerling aber fünf und zwanzig Stüber Markgeld bezahlen soll. Auf dem Falle er dieses aufrichtig und gutwillig bezahlet, soll er Nachbarrechte haben und genießen wie es in dieser Nachbarschaft herkömmlich ist. Wer aber ein solches Geld zu zahlen verweigert, soll nicht allein an jede Nachbarrechte Anteil haben, sondern auch sollen demselben alle nahbarlichen Hülfleistungen sie bestehen worin sie wollen, verweigert werden."