Haltegurt aus Leder. Er besitzt an beiden Seiten verschließbare Schlaufen mit einem metallenen Bügelverschluss. An einem angebrachten Metallring konnte der Gurt mit einem weiteren Lederriemen fixiert werden. Mit derartigen Lederbändern wurden die Hände von Patienten beispielsweise an ihr Bett gebunden und hielten sie fest. Die Fixierung diente und dient der Eigen- und Fremdgefährdung.
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