"Vertriebener ist im engeren Sinn ein Sammelbegriff für Personen deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit, die aus ihren Wohnsitzen in den früheren deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten ...
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außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkriegs vertrieben wurden. Etwa so ist der Begriff in § 1 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) definiert.
Er unterscheidet sich vom Begriff des Heimatvertriebenen, der in § 2 BVFG definiert ist und diejenigen Vertriebenen bezeichnet, die zur einst dort lebenden angestammten Bevölkerung gehören." - (de.wikipedia.org 23.12.2021)