"Als Fahrung, nicht zu verwechseln mit Befahrung, wird im Bergbau (im Gegensatz zur Förderung) jedwede Bewegung von Personen in einem Bergwerk unter Tage bezeichnet. Dabei ist ...
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es unerheblich, ob sich der Bergmann aufgrund seiner eigenen Muskelkraft, durch die Hangabtriebskraft oder unter Zuhilfenahme von Maschinen fortbewegt. Während der Fahrung in Grubenräumen, die nicht durch künstliches oder natürliches Licht erhellt werden, muss der Bergmann stets seine Grubenlampe eingeschaltet lassen." - (de.wikipedia.org 10.04.2022)