Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Dortmunds Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden.
de
Die Denkmalbehörde hat den gesetzlichen Auftrag darauf hinzuwirken, dass Dortmunds Denkmäler erhalten, sinnvoll genutzt und bei öffentlichen Planungen angemessen berücksichtigt werden.
[Stand der Information: ]