Die Berliner Fahnenfabrik Geitel & Co. fertigte während der NS-Zeit Stoffbahnen mit den "Judensternen". Am 19. September 1941 trat eine Polizeiverordnung in Kraft, wonach Juden im Reichsgebiet zum Tragen eines sechseckigen Sterns als Kennzeichen verpflichtet waren.
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