Das ursprünglich nur dem König bzw. Kaiser zustehende Münzrecht ist seit dem 10. Jh. in Deutschland und Frankreich auch auf den weltlichen Adel übergegangen, teils durch königliche Delegation, teils infolge der Schwäche des Königtums durch Usurpation und Gewohnheitsrecht. Während in Frankreich die Münzprägung des Adels durch das Königtum im Laufe der Zeit zurückgedrängt und am Ende des Mittelalters ganz aufhörte, ist sie im Gebiet des Deutschen Reiches zu einem festen Bestandteil des Münzwesens geworden und im 13. Jh. durch das Königtum auch formal sanktioniert worden.
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Münzsammlung der Ruhr-Universität Bochum
Herzöge, Grafen, Fürsten
Herzöge, Grafen, Fürsten
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Mörs: Grafschaft [M 33]
Vorderseite: Bärtiges Hüftbild des Hl. Andreas von vorn unter einem von Fialen gestützten Dach, das Andreaskreuz haltend. Rückseite: Im Spitzdreipass quadrierter Wappenschild...
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Pommern-Stettin: Otto II. [M 40]
Vorderseite: Greif nach links. Rückseite: Kreuz, im rechten Oberwinkel Kreuz.
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