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Kraftfahrer

"Als Kraftfahrer, Kraftfahrzeugführer, Kfz-Führer wird die Person (Fahrzeugführer) bezeichnet, die ein Kraftfahrzeug (beispielsweise PKW, LKW oder Omnibus) führt bzw. lenkt. In der Schweiz werden auch die Begriffe Automobilist und Autolenker verwendet. Ein Kraftfahrer, der einen Personenwagen lenkt, wird umgangssprachlich als Autofahrer bezeichnet. Neben Automobilist wurde Anfang des 20. Jahrhunderts auch die eingedeutschte Form Autler verwendet, die aber nicht mehr verwendet wird.

Der Kraftfahrer kommt in uneinheitlicher Weise mit den Gesetzen zur Regelung des Straßenverkehrs in Berührung. Hierbei handelt es sich beispielsweise in Deutschland um das StVG, die StVO, die StVZO und die FeV. In Österreich sind es das KFG, das FSG und die StVO. Kraftfahrzeugführer i. S. d. § 18 StVG ist, wer das Fahrzeug lenkt und die tatsächliche Gewalt über das Steuer hat. Kraftfahrzeugführer ist, wer unter eigener Verantwortung ein Kfz leitet, d. h. betriebswichtige Verrichtungen ausführt, die erforderlich sind, damit die bestimmungsgemäßen Triebkräfte des KFZ zur Fortbewegung auf dasselbe Einwirken können z. B. Kuppeln, Lenken, Bremsen, Gas geben, Anlassen, Lösen der Handbremse. Kraftfahrer die an einer Spedition angestellt sind, verdienen Geld mit dem LKW fahren." - (de.wikipedia.org 13.05.2021)

Objekte und Visualisierungen

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Schild: BDBKBDBK-AufleberZeitschrift "Der Berufskraftfahrer" Jg. 7 Nr. 9
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