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Energiepolitik

Energiepolitik bezeichnet die Politik von Gebietskörperschaften (z. B. einer Stadt, eines Kreises, eines Bundeslandes, der Bundesrepublik), einer Partei, einer Regierung oder einer überstaatlichen Institution (z. B. EU, EU-Kommission). Diese Politik kann dazu führen, dass politische Einheiten sich verbindliche Regelungen des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie setzen. Im weiteren Sinne betrifft Energiepolitik die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen.

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"Wohin geht die Kohle?""Zur Lage des Unternehmens""Offener Brief. Auch unsere Zukunft ist bedroht, wenn die Kohle keine Zukunft hat!""IGBE schlägt // Alarm Unserer Braunkohle droht der Kahlschlag""An die Bergleute des Ruhrgebiets""Energiebedarf wächst weltweit. Deshalb heimische Kohle nutzen. Die deutsche Kohle dient auch Europas Sicherheit"
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