Das Soldbuch war im deutschen Militärwesen der Ausweis des Soldaten und gleichzeitig der Nachweis für erhaltene Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, Löhnung (Sold) und Verpflegung. Es galt gleichzeitig als Personalausweis gegenüber zivilen Polizeibeamten, nicht jedoch als Reisepass, und war auch der nach dem Kriegsvölkerrecht erforderliche Kombattantenausweis.
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