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Streik

"Ein Streik ist im Arbeitskampf eine vorübergehende Niederlegung der Arbeit durch eine verhältnismäßig große Anzahl von Arbeitnehmern, die ein gemeinsames Ziel im Rahmen ihrer Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse erreichen wollen. Die kollektive Arbeitsniederlegung verletzt – nach dem kollektiven Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland – nicht ihre Arbeitspflicht, da für die Dauer des Streiks das Beschäftigungsverhältnis als suspendiert gilt." - (de.wikipedia.org 24.07.2021)

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Protestsarg zur WerksschließungFoto Zeche Gottessegen"Wer jetzt streikt...""Erklärung""Ansprache Sr. Majestät an die Deputation der streikenden Bergleute.""Beschluß der Delegierten der Bergleute von Rheinland und Westfalen am 24. Mai cr. im Schützenhofe zu Bochum"
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