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Dekret

"Ein Dekret (lateinisch decretum „Beschluss“, „Verordnung“, zu dēcernere „beschließen“, „entscheiden“) ist ein von einer Behörde, Regierung oder einem Staatsoberhaupt erlassener Rechtsakt, in der Regel in Form einer Verordnung oder Verfügung mit Gesetzeskraft.

In der deutschen Rechtssprache wird das Dekret auch als Erlass bezeichnet. In rechtssprachlich korrekter Ausdrucksweise wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht." - (de.wikipedia.org 28.09.2020)

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Beziehungen zu Objekten

Formular zur Namenserweiterung / Lina SternVerordnung : Trauerreglement Lippstadt 1770Verordnung Totengedächtnisfeier 1816"Bekanntmachung betr. Ausnahme von dem Verbote der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe""Arbeitszeitverordnung""Gesetz über Kinderarbeit u. über die Arbeitszeit der Jugendlichen"
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