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Kämmerer

Das Wort geht auf das Hof- und Klosteramt des Camerarius und das Erzamt des Archicamerarius zurück und stammt vom etymologisch lateinischen Begriff camera (Kammer), speziell ‚Schatzkammer‘, ab.[3] Siehe dazu auch Kammerherr als Schlüsselverwalter der Gemächer.

Im Mittelalter wurde damit ein Bediensteter fürstlicher Höfe oder der Inhaber eines Klosteramts bezeichnet, im Sinne eines Finanzbeamten. Der Kämmerer war eines der alten Hofämter. Später verlor er diese Funktion an den Schatzmeister. Der Landeskämmerer war in einigen Gegenden eine obrigkeitliche Person, die für die herrschaftlichen Einnahmen einer ganzen Provinz verantwortlich war. - (Wikipedia 14.10.2018)

"Als Kämmerer bezeichnet man im Kommunalrecht von fünf deutschen Ländern den neben dem Bürgermeister oder Landrat für die Kommunalfinanzen verantwortlichen Aufgabenträger." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)

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Schreibtischgarnitur mit Ablage und TintenfassTintenlöscher
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