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Widerstand

Als Widerstand wird die Verweigerung des Gehorsams oder das aktive oppositionelle Handeln gegenüber der Obrigkeit oder der Regierung bezeichnet.

Dabei ist es zunächst von nachgeordneter Bedeutung, ob die Machthaber, gegen die Widerstand geleistet wird, die Herrschaft legal, legitim oder aber illegal ausüben. Bewertungen wie „gerechtfertigter Widerstand“, Ziele und Mittel des Widerstands, moralische und rechtliche Belange setzen einen Betrachter-Standpunkt voraus: es kommt darauf an, von wem, an welchem Ort und zu welcher Zeit die Bewertung vorgenommen wird. Der Widerständige wird den Widerstand immer anders bewerten als der, gegen den sich der Widerstand richtet. Letzterer aber ist in der Regel die „Obrigkeit“, die gleichzeitig die Definitionsmacht über Recht und Gesetz innehat. Widerstand befindet sich entsprechend außerhalb der gesetzten Ordnung.

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Reichsbanner der SPDBiographie von Fritz Becker"Mordbanden in Essen!""Der Hungerfeldzug gegen die Arbeiterklasse!""Brüder wollt Ihr den Lohnrau(b) hinnehmen?""Notverordnung gegen Polizeibeamte"
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