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Verbandmittel

Laut deutschem BVMed sollen Verbandmittel „… Blutungen stillen, Exsudate aufsaugen, Wunden reinigen, Vor äußeren Einflüssen schützen, die Granulation fördern, ein heilungsförderndes Wundklima schaffen, bewahren oder wiederherstellen, Körperteile stützen, verbinden, umhüllen, komprimieren, Arzneimittel applizieren“ und „Schmerzen verhindern oder lindern“.

Für Deutschland definiert der Gesetzgeber Verbandmittel als Gegenstände, die hauptsächlich oberflächengeschädigte Körperteile bedecken und in solchen Bereichen Körperflüssigkeiten aufnehmen, sowie deren Fixiermaterial. Die Verordnungsfähigkeit besteht auch, wenn ein solches Produkt weitere Wirksamkeiten hat, die allerdings nicht pharmakologischer, immunologischer oder metabolischer Natur sind. Ebenfalls als Verbandmittel gelten Produkte, neben der genannten Aufgaben eine Wunde feucht halten, reinigen, Gerüche binden, antimikrobiell oder metallbeschichtet sind.

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