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Kriegsbeschädigte

"Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) regelt in Deutschland die staatliche Versorgung von Kriegsopfern des Zweiten Weltkrieges. Durch die entsprechende Anwendung der Leistungsvorschriften bei sonstigen Personenschäden stellt es mittlerweile die zentrale Vorschrift des sozialen Entschädigungsrechts dar.

Das Gesetz gilt nach § 68 SGB I als besonderer Bestandteil des Sozialgesetzbuches und wird zum 1. Januar 2024 in das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch eingeordnet." - (Wikipedia (de) 05.07.2021)

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Gehhilfe / AchselkrückeBeinprothese aus Holz
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