Berechtigungsmarke zum Bezug von Sachgütern, z. B. bestimmten Lebensmitteln; Im Unterschied zu einem Bezugsschein befinden sich Bezugsmarken i. d. R. zu mehreren auf einem vorgedruckten Bogen, von welchem sie einzeln abgetrennt werden.
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Berechtigungsmarke zum Bezug von Sachgütern, z. B. bestimmten Lebensmitteln; Im Unterschied zu einem Bezugsschein befinden sich Bezugsmarken i. d. R. zu mehreren auf einem vorgedruckten Bogen, von welchem sie einzeln abgetrennt werden.
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