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Stammvater

"Stammvater oder Ahnherr bezeichnet den oft nur sagenhaften Begründer einer Familie, Abstammungsgruppe, Sippe oder eines Clans, Geschlechtes, Stammes oder Volkes. Die Familiengeschichtsforschung (Genealogie) versteht als Stammvater den frühesten geschichtlich belegten Vorfahren, von dem eine familiäre Gruppe von Nachkommen in direkter Blutsverwandtschaft abstammt; er steht an der Wurzel eines Stammbaums (oder zuoberst in einer Stammliste).

Insbesondere Adels- und Herrscherfamilien beziehen sich auf einen ursprünglichen Stammvater als Gründer und Ahnherrn ihres Geschlechts. Auch die alte römische Rechtsvorstellung der „Agnaten“ (lateinisch „Hinzu-/Nachgeborene“) bezieht sich auf eine ununterbrochene Stammlinie von einem Stammvater, enthält aber ausschließlich männliche Mitglieder der Linie, während Frauen als nur kognatisch („mitgeboren“) eingeordnet werden." - (de.wikipedia.org 03.01.2021)

Objekte und Visualisierungen

Beziehungen zu Objekten

Ikone: Alttestamentarische Dreifaltigkeit und drei Heilige (Tabletka)
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