Die "Vorschrift für Ketten und Kettenzubehör" wurde am 26. Januar 1916 in Berlin im Reichsmarine-Amt genehmigt und erschien im Schiffsbau-Ressort der Kaiserlichen Werft Kiel.
Sie enthält Bestimmungen über Herstellung und Material von handgeschweißten Ketten und Kettenzubehörstücken, Bestimmungen über die Prüfung von handgeschweißten Ketten und Kettenzubehörstücken sowie Bestimmungen über die zulässige Beanspruchung, Prüfung und Erhaltung von im Gebrauch befindlicher Ketten und Kettenzubehörstücken.
Im Buch liegen zusätzlich einige lose Zettel zu Prüfungsbestimmungen aus den Jahren 1934 und 1942.